Zahlt die Versicherung die Türöffnung?
Die kurze Antwort: manchmal. Die längere Antwort hängt davon ab, was genau passiert ist und wessen Schlüssel weg war.
Ich bin kein Versicherungsberater, und was hier steht, ersetzt keinen Blick in Ihre Police. Aber die Grundlinien lassen sich klar beschreiben.

Hausratversicherung
Manche Hausrattarife enthalten eine Notfalltüröffnung, häufig als Zusatzbaustein oder in höherwertigen Tarifen. Dann wird die Öffnung bis zu einem bestimmten Betrag übernommen.
Enthalten ist so gut wie immer der Schaden nach einem Einbruch. Wenn eine Tür aufgebrochen wurde, zahlt die Hausrat den Türschaden und die neue Sicherung.
Nicht enthalten ist in der Regel die schlichte Tatsache, dass Sie sich ausgesperrt haben, wenn kein entsprechender Baustein vereinbart wurde.
Privathaftpflicht: der wichtige Fall
Die Privathaftpflicht greift, wenn Sie fremde Schlüssel verlieren. Genau das ist der Fall, der richtig teuer werden kann.
Beispiele für fremde Schlüssel:
- der Schlüssel zur Schließanlage Ihres Mietshauses
- ein Dienstschlüssel Ihres Arbeitgebers
- der Schlüssel eines Vereins, eines Ferienhauses oder eines Nachbarn
Wenn ein solcher Schlüssel verloren geht und die Anlage neu bezylindert werden muss, kann das in einem größeren Objekt einen fünfstelligen Betrag erreichen. Prüfen Sie, ob in Ihrer Haftpflicht der Baustein Schlüsselverlust enthalten ist und bis zu welcher Summe. Er ist oft günstig und im Ernstfall entscheidend.
Für den Verlust des eigenen Wohnungsschlüssels im Eigentum zahlt in der Regel keine Versicherung. Das ist Ihr eigener Schaden.
Was Sie tun sollten, damit es klappt
- Sofort melden. Viele Policen verlangen eine unverzügliche Meldung. Wer wochenlang wartet, riskiert den Anspruch.
- Rechnung aufheben. Mit vollständiger Firmenanschrift und ausgewiesener Mehrwertsteuer. Sie bekommen von mir immer eine.
- Bei Diebstahl Anzeige erstatten. Wurde der Schlüssel gestohlen, verlangen die meisten Versicherer eine polizeiliche Anzeige.
- Vorher fragen. Wenn es nicht brennt, rufen Sie vor der Beauftragung bei Ihrem Versicherer an. Manche haben eigene Notdienste, die abgerechnet werden.
Für Mieter
Ein Punkt, der oft übersehen wird: Wenn die Wohnungstür bei der Öffnung beschädigt wird, ist das eine Sache zwischen Ihnen und dem Vermieter, denn die Tür gehört ihm.
Auch deshalb ist zerstörungsfreies Öffnen nicht nur Komfort. Wenn kein Schaden entsteht, gibt es auch keine Diskussion.
Häufige Fragen
Zahlt die Hausratversicherung, wenn ich mich ausgesperrt habe?
Nur wenn Ihr Tarif eine Notfalltüröffnung enthält, häufig als Zusatzbaustein. Schauen Sie in Ihre Police oder rufen Sie kurz bei Ihrem Versicherer an.
Was ist, wenn ich den Schlüssel zur Schließanlage verliere?
Das ist ein fremder Schlüssel, dafür ist die Privathaftpflicht zuständig, sofern der Baustein Schlüsselverlust vereinbart ist. Melden Sie es sofort der Hausverwaltung und der Versicherung.
Bekomme ich von Ihnen eine Rechnung für die Versicherung?
Immer. Mit vollständiger Anschrift und ausgewiesener Mehrwertsteuer, sodass Sie sie ohne Rückfragen einreichen können.
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