Feststellanlagen prüfen und warten nach DIN 14677
Feststellanlagen halten Brandschutztüren im Alltag offen und schließen sie im Brandfall automatisch. Damit das funktioniert, wenn es darauf ankommt, schreibt die DIN 14677 eine regelmäßige Prüfung vor. Diese Prüfung ist keine Empfehlung, sondern eine Pflicht des Betreibers.

Was die Norm verlangt
Der Betreiber einer Feststellanlage muss dafür sorgen, dass sie jederzeit betriebsbereit ist. Konkret bedeutet das zweierlei:
- Einmal im Monat ist die Anlage auf einwandfreie Funktion zu prüfen. Das kann der Betreiber selbst übernehmen.
- Einmal im Jahr ist eine ordnungsgemäße Prüfung und Wartung durchzuführen, bei der das störungsfreie Zusammenwirken aller Geräte kontrolliert wird. Das darf ausschließlich eine qualifizierte Fachkraft.
Zeitpunkt und Ergebnis von Prüfung und Wartung sind zu dokumentieren und gemeinsam mit den Unterlagen der Anlage aufzubewahren.
Warum das ernst zu nehmen ist: Wenn es brennt und die Feststellanlage nicht funktioniert hat, wird als Erstes nach dem Wartungsnachweis gefragt. Wer keinen hat, steht sowohl gegenüber der Versicherung als auch haftungsrechtlich schlecht da.
Was ich für Sie mache
Ich übernehme die jährliche Prüfung und Wartung komplett. Dazu gehören die Kontrolle aller Bauteile vom Rauchmelder über die Feststellvorrichtung bis zum Türschließer, die Prüfung des Zusammenspiels, die Behebung kleiner Mängel direkt vor Ort und die vollständige Dokumentation für Ihre Unterlagen.
Sie bekommen also nicht nur eine gewartete Anlage, sondern auch das Papier, das Sie im Ernstfall vorlegen können.
Türschließer und elektrische Türöffner
Rund um das Thema Tür montiere ich außerdem Türschließer und elektrische Türöffner, egal ob im Neubau, als Nachrüstung oder als Ersatz für ein defektes Gerät.
Gerade Hausverwaltungen schätzen es, dafür nicht drei verschiedene Firmen anrufen zu müssen.
Häufige Fragen
Wie oft muss eine Feststellanlage geprüft werden?
Monatlich durch den Betreiber auf Funktion, und einmal jährlich durch eine qualifizierte Fachkraft mit vollständiger Prüfung, Wartung und Dokumentation.
Darf ich die jährliche Wartung selbst machen?
Nein. Die monatliche Funktionskontrolle ja, die jährliche Prüfung und Wartung ausdrücklich nicht. Die darf nur eine qualifizierte Fachkraft durchführen.
Betreuen Sie auch mehrere Objekte einer Verwaltung?
Ja. Wenn Sie mehrere Gebäude betreuen, stimmen wir die Termine so ab, dass ich sie in einem Zug abarbeiten kann. Das ist für beide Seiten effizienter.
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